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BF 17

Der Führeschein BF 17 heißt amtlich "Begleitendes Fahren mit 17 ". Das bedeutet,dass Du bereits im Alter von 17 Jahren Auto fahren darfst,sofern Du in Begleitung einer geeigneten Person unterwegs bist.

Die Begleitpersonen werden amtlich in der Fahrerlaubnis vermerkt.Sie müssen:

  1. das 30-igste Lebensjahr vollendet haben
  2. seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines Führerscheins,der Klasse B ( Klasse 3 )sein
  3. und dürfen nicht mehr,als 3 Punkte im Verkehrszentralregister gesammelt haben ( bei Antragstellung )

es müssen nicht die Eltern sein.

Die Ausbildung kann frühstmöglich 6 Monate vor dem 17.ten Geburtstag begonnen werden.

3 Monate vor dem 17.ten Geburtstag darfst Du die theoretische Prüfung ablegen;zur praktischen Prüfung wirst Du frühstens 4 Wochen vor Deinem Geburtstag zugelassen.

Die zur behördlichen Antragstellung benötigten Formulare,sowie alle weiteren Informationen erhälst Du bei uns.

Ausser den höheren Gebühren beim Strassenverkehrsamt entfallen keine zusätzlichen Kosten.

Die Begleitperson muss später nicht unbedingt auf dem Beifahrersitz sitzen !!!!!                                   (nur im Fahrzeug sein)

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