Home
Wir über uns
So findet Ihr uns
Theorieunterricht
Kontakt
Führerscheinklassen
Der Amtsweg
Finanzierung
Sonderfahrten
Führerschein-Probe
BF 17 ?
1.Hilfe-Kurs
Bußgeldkatalog
Service
Häufig gefragt
Impressum

Häufig gefragt 

•Wann kann man sich anmelden ?

Man kann sich bereits 6 Monate vor dem Erreichen des Mindesalters anmelden,wenn man sich Zeit lassen möchte.Die Theorieprüfung darf man bereits 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters machen;die praktische Prüfung einen Monat vorher.

•Welche Unterlagen benötige ich für eine Anmeldung?

Folgende Unterlagen benötigst Du,bei der Anmeldung in unseren Fahrschulen:

►Personalausweis

►Evtl.bereits vorhandener Führerschein

•Muss man erst die Theorie machen und anschließend fahren?

Sinnvoll ist es,erst die erforderlichen Unterlagen für die Behörde zusammenzuhaben.Dann sollte man vielleicht 2-3 Mal in den Unterricht hineinschnuppern und dann kann man getrost auch mit den Fahrstunden beginnen.

•Wann kann ich denn Pflichtstunden machen?

Pflichtstunden gibt es in diesem Sinn überhaupt nicht.Der Gesetzgeber schreibt jedoch vor,dass man besondere Ausbildungsfahrten zum Ende der Ausbildung absolvieren muss.Das ist eine besondere Anzahl von Fahrstunden auf der Autobahn-,Überland-,und Nachtfahrten.

•Wieviele sind davon vorgeschrieben?

Das ist je nach Klasse unterschiedlich.Bei der Klasse B sind es zum Beispiel 12 Sonderfahrten bei Ersterwerb.Nämlich:

► 5 Überland,- 4 Autobahn,-und 3 Nachtfahrten

•Muss ich alle Prüfungen an einem Tag machen?

Nein,man kann vorab die Theoretische Prüfung ablegen und wenn man die in der Tasche hat,sich voll auf die praktische Prüfung konzentrieren.

•Muss man jeden Unterrichtsabend kommen?

Nein,sicherlich kann man auch mal fehlen.Man muss allerdings eine bestimmte Anzahl an " Doppelstunden " absolvieren und auch alle vorgeschriebenen Inhalte anhören.Zu absolvieren,für die Klasse B,sind 12+2 Unterrichte a 90 Minuten.( Die 2 Unterrichte sind klassenspezifisch und müssen gemacht werden).

•Und wenn ich zwischendurch krank werde?

Nun,der Antrag beim Amt bleibt  1 Jahr gültig;ebenso eine bereits absolvierte bestandene Prüfung

•Macht es Sinn,vorher mit einem Freund oder den Eltern auf einem Übungsplatz zu üben?

Nein,dass macht wenig Sinn,denn häufig werden falsche Verhaltensmuster oder Bewegungsabläufe eintrainiert und das Umlernen fällt anschließend wesentlich schwerer,als neu zu lernen.

•Kann man die Fahrschule wechseln?

Grundsätzlich ja.

Zum Beispiel wegen Umzuges oder nichtgefallens der Ausbildung.

Auf jeden Fall lass Dir alle besuchten Stunden und absolvierten Fahrstunden bescheinigen.

 

Top
Fahrschule-Moschall  | m-moschall@versanet.de