Sonderfahrten
Die Sonderfahrten sind Teil der praktischen Grundausbildung, sie sind Pflichtfahrstunden. Hierzu zählt die Überlandfahrt, die Autobahnfahrt und die Nachtfahrt.
Dieses sind gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsfahrten.
Keine Angst, diese Fahrten werden erst am Ende der Grundausbildung durchgeführt, wenn Ihr garantiert schon sicher mit dem Fahrzeug umgehen könnt.