Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, 
auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h

Stapler bis 25 km/h, selbstfahrende Futtermischwagen — jeweils auch mit Anhänger

Eingeschlossene Klassen: keine 

Mindestalter: 16 Jahre

Theoriestunden: Grundstoff: 12 Doppelstunden

Praktische Ausbildung: keine praktische Ausbildung erforderlich

Prüfungen:

Theorieprüfung:
bei Ersterteilung: 30 Fragen
bei Erweiterung: 20 Fragen

Wird beim Bestehen der Klasse B (BF 17) miterteilt