Seit dem 01.01.2008 gilt in Schleswig-Holstein ein neues Gesetz: Autofahren ist nun auch ab dem Alter von 17 Jahren erlaubt! Das Fahren mit dem Führerschein Klasse B und BE vor dem 18. Geburtstag ist jedoch nur unter Aufsicht einer Begleitperson erlaubt und hat den Zweck dem Fahranfänger zusätzliche Fahrpraxis zu vermitteln. Die Begleitperson soll dem Neuling mit Ratschlägen beiseite stehen um langfristig das Ziel des neuen Gesetzes, die Unfallbelastung junger Fahrer zu senken, zu erreichen.

Begleitpersonen des jungen Fahrers müssen stets in der Prüfungsbescheinigung (entspricht Führerschein) eingetragen sein. Bei Beantragung des Führerscheins ab 17 muss mindestens eine Begleitperson angegeben werden. Ist keine eingetragene Begleitperson bei der Fahrt anwesend bzw. sind bei der Begleitperson deutlich Ausfallerscheinungen erkennbar, handelt der Fahrer ordnungswidrig – er muss Bußgeld in Höhe von 50 Euro bezahlen und erhält einen Punkt. Außerdem wird in jedem Fall die Fahrerlaubnis entzogen. (Dies entspricht den Regelungen des  Führerscheins auf Probe).

Begeht der junge Fahrer einen Verkehrsverstoß, so hat dies für die Begleitperson keinerlei Konsequenzen. Eine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit 5 Jahren eine Fahrerlaubnis Klasse B haben und zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister haben. Auch für die Begleitperon gilt die 0,5 Promillegrenze und sie muss den Führerschein beim Begleiten stets mitführen.

Die Ausbildung und Führerscheinprüfung des BF 17 (begleitetes Fahren ab 17) verläuft genau wie eine normale B- oder BE- Ausbildung.

Mit Besitz der BF 17-Prüfungsbescheinigung ist man ab dem 18. Geburtstag weitere 3 Monate berechtigt, (dann auch ohne Begleitperson) zu fahren. In dieser Zeit ist spätestens der Führerschein (in Kartenform) zu beantragen, dies geschieht jedoch normalerweise schon bei Ausstellung des BF 17.

Die Prüfungsbescheinigung gilt ausschließlich in Deutschland!

Mit dem BF 17 ist der junge Fahrer berechtigt, Kraftfahrzeuge der Klassen AM und L auch ohne Begleitperson zu fahren.