1. Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h – bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW – bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm²
  2. Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor), – Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit Hubraum max. 50 cm²
  3. Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h ; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm², bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; – bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW

Mindestalter: 15 Jahre

Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit: maximal 45 km/h

Hubraum (Elektro- oder Verbrennungsmotor): bis 50 ccm

Theoriestunden:

Grundstoff: 12 Doppelstunden
Zusatzstoff: 2 Doppelstunden

Praktische Ausbildung:

Im Gegensatz zu vielen anderen Ausbildungsklassen gibt es hier keine Pflichtstunden wie Autobahn-, Überland- oder Nachtfahrten. Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.

Prüfungen:

Theorieprüfung: 30 Fragen
Praktische Prüfung:

Dauer: 45 Minuten
Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften