Meldet euch ein halbes Jahr, bevor Ihr das Mindestalter für den entsprechenden Führerschein besitzen, an einem unserer Standorte  an. Kommt einfach 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn in den jeweiligen Lehrraum. Vor Ort werden nun mit euch alle nötigen Dinge besprochen. Direkt nach der Anmeldung könnt Ihr bereits am ersten Fahrschulunterricht teilnehmen.

Praktische Fahrstunden werden in der Regel erst nach der theoretischen Prüfung oder nach einigen absolvierten theoretischen Unterrichtsstunden vereinbart. Falls Ihr gesundheitliche oder körperliche Beeinträchtigungen habt, zögert nicht uns anzusprechen. Wir helfen Ihnen gerne weiter und bemühen uns euch die Fahrausbildung so überdurchschnittlich angenehm wie möglich zu gestalten.

Der theoretische Unterricht in der Fahrschule ist gesetzlich vorgeschrieben. Dies hat auch seinen Grund, denn ohne Grundwissen über Fahrzeug und Fahrverhalten sowie Verkehrsregeln ist Fahren in Deutschland nicht möglich oder anders gesagt: lebensgefährlich für euch und andere! Der theoretische Unterricht hilft Zusammenhänge zu begreifen und eventuell spart man durch gutes Zuhören Fahrstunden. Euer Fahrlehrer freut sich sehr über eure aktive Mitarbeit, denn ihr macht einen eventuell trockenen Unterricht interessanter.

Frühes und regelmäßiges Lernen der Theorie lohnt sich. So hat man vor der Prüfung weniger Stress und die Aufregung hält sich in Grenzen. Es empfiehlt sich, parallel zum Unterricht den Stoff im Buch oder Handy mitzuverfolgen. Das beste Lernsystem ist folgendes: Alle Übungsbögen vor der Prüfung durcharbeiten, Fehler notieren und wenn möglich alle Bögen ein zweites Mal durchmachen. Wenn für einen zweiten Durchlauf keine Zeit mehr ist, mindestens die Bögen wiederholen, in denen Fehler auftraten

Anstatt der üblichen Übungsbögen kann man auch die Handyapp benutzen. Er ist die moderne, interessante und abwechslungsreiche Alternative dazu. Bei Fragen jeglicher Art hilft euch gerne der Fahrlehrer in den Fahrstunden, vor dem Unterricht oder telefonisch gerne weiter.

Wir dürfen euch nur zur praktischen Prüfung anmelden, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und euer Fahrlehrer davon überzeugt ist, dass Ihr die nötigen Kenntnisse zum sicheren Führen des Kraftfahrzeugs besitzen. (Alles andere würde Euch nur doppelte Prüfgebühren kosten.)

Die Bearbeitungszeit für den Führerscheinantrag beträgt 3-6 Wochen. Ihr solltet also relativ früh die erforderlichen Papiere bei uns abgeben, so dass Ihr so früh wie möglich Eure Prüfung machen könnt.

Brillenträger sollten ihre Brille stets bei der Fahrstunde dabei haben.

Falls Ihr eine Fahrstunde vereinbart haben und an dieser nicht teilnehmen können, sagt bitte eurem Fahrlehrer so früh wie nur möglich Bescheid.

Ziel der Ausbildung bei uns ist es, Euch mit den Gefahren des Straßenverkehrs und deren Abwehr vertraut zu machen, partnerschaftliches Verhalten zu vermitteln, um so die Vorraussetzung zu schaffen, dass Ihr später vorausschauend, sicher und umweltschonend fahren. Vordergründig sind wir aber wie auch Ihr daran interessiert, dass Ihr eine gute Prüfung ablegen.

Per Gesetz sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben. Hinzu kommen Übungsfahrten

Für A, A1 & B:

  • Überlandfahrten : 225 Minuten
  • Autobahnfahrten : 180 Minuten
  • Nachtfahrten : 135 Minuten

Für BE:

  • Überlandfahrten : 135 Minuten
  • Autobahnfahrten : 45 Minuten
  • Nachtfahrten : 45 Minuten


Diese Sonderfahrten können erst mit gewissem Grundwissen durchgeführt werden und finden deshalb erst gegen Ende der Ausbildung statt