Verstöße im Straßenverkehr werden wie folgt behandelt:

Verwarnungsgeld

Zwischen 5,- und 55,- €

Bei fristgerechter/sofortiger Zahlung ist die Verwarnung wirksam, wird nicht bezahlt, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Wird der Fahrer nicht genannt, muss der Halter des Fahrzeugs für die Kosten aufkommen.

Bußgeld

Zwischen 60,- und 750,- €, die obere Grenze erhöht sich bei vorsätzlichem Handeln auf 1.000,- €, bei Verstößen gegen das 0,5-Promille-Gesetz auf 1.500 €

Fahrverbot kann verhängt werden

Bis 2 Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids kann der Betroffene Einspruch erheben (beim Amtsgericht)

Punkte sind obligatorisch bei:

Verurteilungen in Verkehrsstrafsachen

Bußgeldbescheide über 60,- €

Fahrverbote

Entziehung der Fahrerlaubnis

weiter Infos auf  http://www.bussgeldkataloge.de/

Punktesystem

Verkehrsverstöße sind nach ihrer Schwere in Kategorien von eins bis drei Punkten eingeteilt. Nach diesem System weist die Verwaltungsbehörde dem Betroffenen Punkte zu.

1 – 3 Punkte vormerken

4 – 5 Punkte Ermahnung

6 – 7 Punkte Verwarnung

8 Punkte Entzug

Punkte bauen sich automatisch nach festen Zeiträumen ab.

  1. verkehrssicherheitbeeinträchtigende Owi   1 Punkt = Tilgung nach 2,5 Jahren
  2. besondere verkehrssicherheitbeeinträchtigende Owi und Straftaten ohne Entzug der FE   2 Punkte=Tilgung nach 5 Jahren
  3. Straftaten mit Entzug der FE   3 Punkte= Tilgung nach 10 Jahren